Das ist völlig normal und gehört zum Leben dazu. Was aber, wenn die Bewältigung schwer fällt oder ein Leiden an der Situation überwiegt, sich eine Überforderung beim Kind, den Jugendlichen oder der Familie einstellt? Und zudem eigene Stärken und Interessen in den Hintergrund treten?
In der Verhaltenstherapie wird ein vertieftes Verständnis für die eigenen Gedanken und Gefühle aufgebaut. Nach und nach können neue, hilfreiche Verhaltensweisen auf Grundlage der eigenen Stärken und Interessen ausprobiert werden. Je kleiner die Kinder, desto wichtiger ist die Arbeit mit den Eltern. Jugendliche ab 15 Jahren können auch ohne Mitarbeit der Eltern eine Therapie aufnehmen.
Die Verhaltenstherapie zählt zu den wissenschaftlich anerkannten, ambulanten Therapieverfahren, deren Kosten von deutschen Krankenkassen erstattet werden.
Kontaktaufnahme: Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch, bitte hinterlegen Sie auf dem Anrufbeantworter Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen. Ich melde mich gerne zeitnah zurück.
Erstgespräch: Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der ausführlichen Beschreibung Ihres Anliegens. Erstgespräche finden in der Regel vormittags statt, eine Bescheinigung für die Schule oder den Arbeitgeber erhalten Sie von mir im Anschluss.
Sprechstunden und Probatorik: In den folgenden vier Sprechstunden und den möglichen fünf probatorischen Sitzungen klären wir auf Grundlage einer ausführlichen Diagnostik und Erstellung eines individuellen Entstehungsmodells der Problematik, ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Hilfestellung sein kann. Die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit sind gegenseitige Sympathie und Vertrauen.
Behandlung: Die Sitzungen erfolgen einmal wöchentlich à 50 min nach Genehmigung durch die Krankenkasse. Bei Kindern beträgt das Verhältnis zwischen Kinderstunden und Elternstunden in der Regel 4:1.
0-3 Je kleiner ein Kind, desto abhängiger ist es von den Menschen in seiner Umgebung. Die meisten Eltern lieben ihr Kind und versuchen, die besten Lösungen zu finden. Manchmal ist es nicht leicht, die Bedürfnisse des Kleinkindes zu verstehen oder die eigenen Handlungen erzielen nicht die gewünschten Effekte. Ich möchte Sie mit ihrem Kleinkind auf dem Weg aus der Hilflosigkeit unterstützen. Mögliche Auffälligkeiten sind: Fütter- u. Gedeihstörungen, Einschlaf- und Durchschlafstörungen, exzessives Schreien (sogenannte „Schreibabies“).
4-12 Im Kindergarten, in der Schule und zu Hause ereignen sich viele Übergänge und neue Herausforderungen. Ihr Kind hat viele Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Manchmal treten dabei Schwierigkeiten auf, deren Gründe vielfältig sein können. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind suchen wir nach guter Unterstützung und Lösungen. Mögliche Auffälligkeiten sind: Oppositionelles Verhalten, ADHS, Geschwisterrivalität, Ängste, Einnässen und Einkoten.
13-21 Das Jugendalter und junge Erwachsenenalter ist eine spannende und turbulente Zeit. Einerseits brauchst Du sehr viel Zeit und Freiraum, um herauszufinden, was zu Dir passt, andererseits den stützenden Halt von Familie, Freunden und Vereinen. Wenn zu viel äußerlich und innerlich wackelt und unzuverlässig ist, kann es manchmal zu viel werden und es tut gut, sich jemandem anzuvertrauen. Ich unterliege der Schweigepflicht auch gegenüber Eltern, bis auf bestimmte Ausnahmen, die ich Dir erklären werde. Mögliche Auffälligkeiten sind oft Bewältigungsversuche: sozialer Rückzug, Aggressionen, Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit, Suizidgedanken, Essstörungen, Ängste, Selbstverletzung, Substanzmissbrauch, Mobbing und Missbrauch. Traue Dich, mich anzusprechen, wenn Du von Mitschülern oder anderen Menschen bedroht, beschimpft oder misshandelt wirst. Das ist kein Zeichen von Schwäche, in solchen Situationen braucht jeder die Unterstützung anderer Menschen. Wir werden gemeinsam überlegen, was hilfreich sein kann.
Bitte sprechen Sie mich an, gemäß Ihrer Wünsche und zeitlichen Kapazitäten können wir ein Angebot entwickeln. Mögliche Themen können sein: Gesprächsführung in schwierigen Situationen, Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen in Intensivwohngruppen, Grundlagen des pädagogischen/therapeutischen Handelns im Umgang mit psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen, Psychohygiene für Mitarbeiter.
Gesetzliche Krankenkassen
Grundsätzlich werden nach Genehmigung die Behandlungskosten für die angebotene Richtlinientherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu wird lediglich einmal im Quartal die Krankenversichertenkarte benötigt.
Private Krankenkassen und Beihilfe
In der Regel erstatten die meisten privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Beihilfestelle und erfragen Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Psychotherapie. Dort werden Sie auch die nötigen Formulare erhalten. Die Kostenerstattung hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben.
Psychotherapie selbst bezahlen
Wenn Sie es wünschen, können Sie die Behandlungskosten selbstverständlich auch selbst übernehmen. Hierzu ist kein Antrag an die Krankenkasse notwendig. Das Honorar orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).